SCHEIDUNG.
VORTEILE &
NACHTEILE.

ANTRAG SELBST STELLEN ODER KOMMEN LASSEN?

Analyse

In aller Kürze

"Wer drückt zuerst auf den Knopf? In einer Scheidung kann der Zeitpunkt des Antrags über viel Geld entscheiden. Es ist ein taktisches Spiel um Stichtage und Gebühren."

Vorteile & Chancen

Aktive Kontrolle über den Zeitpunkt der Einreichung.

Schnellerer Verfahrensstart bei Eilbedürftigkeit.

Unabhängigkeit von der Mitwirkung des Partners.

Nachteile & Risiken

Pflicht zur Beauftragung eines eigenen Anwalts.

Volle Vorauszahlung der Gerichtskosten (Gerichtskostenvorschuss).

Höheres finanzielles Risiko bei Streitigkeiten.

Scheidungsantrag: Selbst aktiv werden oder den Antrag abwarten?

In der Praxis stellt sich oft die Frage: Soll ich den Scheidungsantrag selbst über einen Anwalt einreichen oder ist es klüger, zu warten, bis der Partner den ersten Schritt macht? Diese Entscheidung hat sowohl taktische als auch finanzielle Auswirkungen. Wer den Antrag stellt, ist der "Antragsteller" und benötigt zwingend einen eigenen Rechtsanwalt. Wer den Antrag lediglich "kommen lässt" und diesem nur zustimmt, wird zum "Antragsgegner" – und dieser benötigt bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen eigenen Anwalt.

Der finanzielle Aspekt: Wer zahlt die Zeche?

Der größte Unterschied liegt in der Kostenverteilung zu Beginn des Verfahrens. Der Antragsteller muss den sogenannten Gerichtskostenvorschuss leisten. Ohne diese Zahlung wird das Gericht nicht tätig. Zudem muss er seinen Anwalt bezahlen. Zwar findet am Ende des Verfahrens meist eine Kostenaufhebung statt (jeder zahlt seinen Anwalt selbst, Gerichtskosten werden geteilt), doch die Vorleistung liegt beim Aktiven. Wer den Antrag kommen lässt und nur zustimmt, spart sich die Anwaltskosten komplett, sofern er keine eigenen Anträge (wie z.B. zum Zugewinnausgleich) stellt.

Insider-Check

Was Ihnen kaum einer über dieses Thema verrät:

"Dass ein eigener Scheidungsantrag Ihre Versicherung ist: Sollte der Partner seinen Antrag plötzlich zurückziehen, läuft Ihr Verfahren ohne Zeitverlust einfach weiter."

Taktische Vorteile als Antragsteller

Trotz der Kosten kann es sinnvoll sein, selbst einzureichen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn man das Verfahren beschleunigen möchte oder wenn wichtige Stichtage für den Versorgungsausgleich oder den Zugewinn gesichert werden sollen. Mit der Zustellung des Scheidungsantrags endet nämlich die Zeit, die für die Berechnung der Rentenanrechte und des Vermögenszuwachses relevant ist. Wer befürchtet, dass der Partner Vermögen beiseite schafft, sollte daher nicht zögern und selbst den Antrag stellen.

Die Rolle des Antragsgegners: Sparen durch Passivität

Wenn die Fronten geklärt sind und man sich einig ist, ist es oft ein cleverer Schachzug, den Antrag kommen zu lassen. Man spart sich die Suche nach einem Anwalt und die entsprechenden Gebühren. Man muss lediglich dem Antrag des Partners zustimmen. Dies ist der kostengünstigste Weg durch die Scheidung. Wichtig ist jedoch, dass man sich im Vorfeld über eine interne Kostenbeteiligung an den Anwaltskosten des Partners einigt, um die Fairness zu wahren.

Fazit: Wann man selbst handeln sollte

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer es eilig hat oder sein Vermögen durch einen festen Stichtag schützen will, muss selbst einreichen. Wer eine friedliche, kostensparende Lösung sucht und wem der genaue Zeitpunkt der Rechtskraft nicht kritisch erscheint, fährt mit der "Kommen lassen"-Taktik deutlich günstiger. In beiden Fällen sollte man prüfen, ob man Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat, um die Belastung weiter zu senken.